Vereinsgewässer

Lageplan und Angelarten

Dieses Gewässer gilt als Äschenschutzgebiet gefangene Äschen sind unverzüglich, waidgerecht zurück zu setzen.

1 Einlauf Obergraben
2 Kraftwerk Hennecke
3 Bullenwiese
4 Anglerheim.
5 LOS4, unterhalb Vereinsheim / unterhalb Kraftwerk am Steetsberg
bis Einlauf „Niederenser See“, nur mit gesonderter Angelerlaubnis!

 

Pilotprojekt Quappe:
Fischereiliche Nutzung und Artenschutz Hand in Hand
zum Artikel…

 

Fangbeschränkung:
vom 16.3. bis zum Beginn der Schonzeit. 3 Salmoniden pro Tag

 

Art des Angelns an den verschiedenen Flussabschnitten:
Obergraben: 2 Handangeln mit Naturköder
oder alternativ Spinn- oder Fliegenrute.
Fluss: Spinn- oder Fliegenrute
1 Std. nach Sonnenuntergang zum Aalfang 2 Handangeln
mit Naturköder.
Triebwerksgraben und Los 4: Spinn- bzw. Fliegenrute.
Für Los 4 wird eine gesonderte Erlaubnis benötigt.

Das Befahren der „Bullenwiese“ ist nicht gestattet !!
Wir haben lediglich das Recht zum Gewässer zu gelangen
und ein „Betretungsrecht“ des Uferbereiches.

Betretungsrecht ist kein Befahrungsrecht !